Darum geht’s:
Die Schauseite der „Seelachs-Filetspitzen Müllerin Art“ zeigt ein gewachsenes Stück Fisch. Auf der Verpackungsseite steht die Bezeichnung „Seelachszubereitung aus Fischstücken zusammengefügt, in Filetform gefertigt, praktisch grätenfrei, paniert, tiefgefroren. Laut Zutatenverzeichnis besteht die Seelachs-Zubereitung aus 82 Prozent Seelachs und Kartoffelstärke sowie einer Panade mit 18 Prozent.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen Fischerzeugnisse und Fischzubereitungen, die wie ein gewachsenes Stück Fisch aussehen, aber tatsächlich aus verschiedenen Stücken bestehen, die durch andere Zutaten, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffe und Enzyme, oder durch andere Mittel zusammengefügt sind, den Hinweis: „aus Fischstücken zusammengefügt“ tragen.
Die Leitsätze für Fisch definieren Fischerzeugnisse als Lebensmittel aus Fischen oder Fischteilen, die durch geeignete Verfahren auch unter Verwendung von Zutaten gar gemacht, zum Verzehr zubereitet oder durch Trocknen haltbar gemacht sind.
Außerdem gelten für Fischerzeugnisse wie tiefgefrorene Fische besondere Beurteilungsmerkmale. So werden die aus tiefgefrorenen Blöcken geschnittene Portionen mit „…-Portionen“, „…-Tafeln“, „…-Schnitten“ oder gleichsinnig bezeichnet. Bei Hinweis auf Filet wird die Zerteilung durch die Angabe „…filet, aus Blöcken geschnitten“ oder gleichsinnig kenntlich gemacht, beispielweise „Portionsfilet, aus Blöcken geschnitten, in Filetform gefertigt“.
Dagegen wird bei Portionen, die aus tiefgefrorenen Blöcken mit Anteilen von zerkleinertem Fischfleisch geschnitten sind, die Angabe „…filet“ nicht verwendet.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Aufmachung der Seelachs-Filetspitzen suggeriert auf der Schauseite eine besondere Fischqualität, die aus einem gewachsenen Stück Fisch stammt. Fisch, der aus Blöcken geschnitten und in Filetform gefertigt wurde, werden Verbraucher dagegen nicht erwarten. Zudem handelt es sich bei dem Fischanteil um eine sogenannte „Fischzubereitung“, die außer Fisch weitere Zutaten wie Kartoffelstärke enthält.
Fazit:
Kennzeichnung und Aufmachung der „Filetspitzen“ auf der Schauseite passen nicht zu einer Fischzubereitung „aus Fischstücken zusammengefügt, in Filetform gefertigt“.