Frage
Auf einer Dose „Ravioli in Bolognesesauce“ sind 19,2 Prozent Gesamtfleischanteil deklariert. Verzehrt man aber dieses Produkt ist das nicht festzustellen. In der Zutatenliste sind folgende Werte zu finden: „62,9 % Bolognesesauce (Wasser, 9,5 % Rindfleisch, […]), 37,1 % Ravioli (Hartweizengrieß, Wasser, 9,7 % Schweinefleisch, […]).“ Ich gehe davon aus, dass die Prozentangaben "schön gerechnet" sind und sich eigentlich auf die Sauce und die Ravioli beziehen. Wenn man die Fleischanteile dann nämlich für das Gesamtprodukt rechnet, landet man bei einem Anteil von 6 Prozent Rindfleisch und 3,6 Prozent Schweinefleisch, was viel eher der Realität entspricht, wenn man das Produkt ansieht. Das machen aber wohl die wenigsten Verbraucher - und diesen Vorteil scheint der Hersteller auszunutzen.
Antwort
Wenn das von Ihnen gekaufte Produkt einen Gesamtfleischanteil von 19,2 Prozent ausweist, muss das stimmen.
Eine solche Mengenangabe ist unter anderem immer dann vorgeschrieben, wenn die Bezeichnung oder die Werbung auf bestimmte Zutaten schließen lassen. In Ihrem Beispiel kennzeichnet der Hersteller also den Fleischanteil, da der Name „Ravioli in Bolognesesauce“ Fleisch im Lebensmittel erwarten lässt.
Diese verpflichtende Mengenkennzeichnung des Gesamtfleischanteils wird in Prozent angegeben und muss sich auf das gesamte Lebensmittel beziehen – „Ravioli in Bolognesesauce“. Sie kann sowohl in der Bezeichnung des Lebensmittels als auch in der Zutatenliste erfolgen.
Auch die weiteren Mengenangaben für das Rindfleisch in der Bolognesesauce und das Schweinefleisch in den Ravioli sollten sich auf das Gesamtprodukt beziehen. Dies ist insofern stimmig, da 9,5 Prozent Rindfleisch und 9,7 Prozent Schweinefleisch in der Summe dem Gesamtfleischanteil von 19,2 Prozent entsprechen.
Ob diese zusätzlichen Angaben der einzelnen Fleischanteile notwendig sind, ergibt sich aus der restlichen Aufmachung des Produktes. Wird beispielsweise eine schweinefleischhaltige Füllung beworben, ist die Mengenangabe für Schweinefleisch verpflichtend. Werden keine weiteren tierartenspezifischen Angaben gemacht, sind die Mengenangaben in der Zutatenliste aus unserer Sicht freiwillig.
Bezieht sich eine freiwillige Mengenangabe auf eine zusammengesetzte Zutat, sollte das klar erkennbar sein, beispielsweise: „Bolognesesauce (… davon 9,5 % Rindfleisch …)“.
Sollten Sie Zweifel am Gesamtfleischanteil von 19,2 % haben, können Sie sich an die Lebensmittelüberwachung wenden, die den Fleischanteil überprüfen kann. Die zuständige Stelle erfahren Sie über den Link in der rechten Randspalte.