Um Verwechslungen auszuschließen, sollten Verbraucher auf den ersten Blick erkennen können, dass es sich bei dem Produkt um eine Mischung aus pflanzlichen Fetten und Milch und keine Crème fraîche handelt. Der Hersteller sollte die Nennung eines Milchproduktes in der Produktbezeichnung vermeiden.
Darum geht’s:
Auf dem Produktdeckel von „Rama Cremefine“ steht „zu verwenden wie Crème fraîche 15 % Fett“. Die Angabe „Crème fraîche" ist, verglichen dem Hinweis „zu verwenden wie“, deutlich größer und in einer anderen Schriftart aufgedruckt. Am Rand der Deckelfolie unter dem durchsichtigen Deckelrand findet sich in kleiner Schrift die Bezeichnung „Mischung aus pflanzlichen Fetten und Milch“, die nochmals auf der Becherseite steht
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Wird bei Lebensmitteln ein Bestandteil, von dem die Verbraucher erwarten, dass er normalerweise verwendet wird oder von Natur aus vorhanden ist, durch einen anderen Bestandteil ersetzt, so muss dieser auf dem Produkt deutlich genannt sein. Er muss in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen und in einer Schriftgröße, deren x-Höhe mindestens 75 % der x-Höhe des Produktnamens beträgt, angegeben werden.
Nach der Milcherzeugnisverordnung ist Crème fraîche definiert als Sauermilcherzeugnis, das ausschließlich aus pasteurisierter Milch oder Sahne unter Verwendung von Milchsäurebakterienkulturen hergestellt wird und einen Fettgehalt von mindestens 30 Prozent aufweist. Darüber hinaus ist nur eine Anreicherung mit Milcheiweißerzeugnissen und ein begrenzter Zusatz von Saccharose zulässig.
In seiner Stellungnahme Nr. 2016/4 hat sich der ALS/ALTS zur Frage geäußert, ob innerhalb des Produktnamens und in der weiteren Kennzeichnung von „Milch- und Käseersatzprodukten“ auf pflanzlicher Basis Bezeichnungen verwendet werden dürfen, die einem Bezeichnungsschutz (z. B. Erzeugnisse tierischen Ursprungs wie Käse ) unterliegen,. Die Frage wurde mit Nein beantwortet: Die Bezeichnungen dürfen bei der Kennzeichnung der entsprechenden pflanzlichen Ersatzprodukte nicht verwendet werden. Eine Kenntlichmachung der abweichenden Beschaffenheit ist hier nicht zulässig und kann insbesondere auch nicht durch Angaben wie „Art …“, „wie …“ oder „Typ…“ in Verbindung mit der Bezeichnung des tierischen Lebensmittels erfolgen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Bezeichnung „Crème fraîche“ ist rechtlich definiert. „Crème fraîche“ darf nur aus Milch hergestellt werden, pflanzliche Fette sind bei dieser Bezeichnung nicht zulässig. Im Verwendungszweck eines Produktes mit pflanzlichen Fetten einen Vergleich zu einem Milchprodukt zu ziehen, ist vermutlich zulässig. In der Bezeichnung sehen wir das allerdings kritisch. In der Vergangenheit haben mehrere Gerichte den Bezeichnungsschutz von Milchprodukten streng ausgelegt und beispielsweise ein veganes Produkt mit dem Namen „wie Frischkäse“ verboten. Nach unserer Auffassung reichen relativierende Angaben „zu verwenden wie Crème fraîche“ zudem nicht aus, um eine Verwechslung zu verhindern, insbesondere, wenn sie, wie hier, wesentlich kleiner geschrieben sind.
Fazit:
Das Produkt sollten Verbraucher auf den ersten Blick als Mischung von pflanzlichen Fette und Milch erkennen können. Der Hersteller sollte die Nennung eines Milchproduktes in der Produktbezeichnung vermeiden.